Informationsblatt zur studentischen Beschäftigung im Minijob-Bereich In der Regel sind die ausgeschriebenen Stellenanzeigen der
Angaben des Arbeitnehmers n des Arbeitnehmers für geringfügig entloh ür geringfügig entlohnt od eringfügig entlohnt oder ku
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. April 2003 (sog. Mini-Jobs)<br> Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002
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